Sollte nichts anderes vereinbart worden sein, gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.
Unsere Angebote sind in jeder Hinsicht freibleibend.
2.
Die Preise verstehen sich ohne jeden Abzug.
3.
Die Liefermöglichkeit der bestellten Ware bleibt vorbehalten und berechtigt uns zur Stornierung oder zur mengenmäßigen Minderung des erteilten Auftrages. Bei Lieferungsverzögerung kann der Käufer die Bestellung nur dann widerrufen, wenn eine angemessene Nachfrist nicht eingehalten wird.
4.
Leihemballage und Rollbehälter bleiben unser unveräußerliches Eigentum und sind schnellstmöglich unbeschädigt zurückzugeben. Wird die Rückgabe unterlassen, so erfolgt Berechnung zum Neuwert (Wiederbeschaffungspreis).
5.
Die Rückgabe von in Rechnung gestellter Emballage muss innerhalb von 8 Wochen erfolgen. Eine zu einem späteren Zeitpunkt erfolgende Rücknahme und Gutschriftserteilung behalten wir uns vor. Der Zustand des retournierten Leergutes muss seine zweckbestimmte Wiederverwendung zulassen. Emballage, die dieses Erfordernis nicht erfüllt, wird nicht zurückgenommen. Emballagen, die nicht von uns geliefert wurden, werden nur unter Vorbehalt gutgeschrieben.
6.
Mängelrügen müssen unverzüglich nach Empfang der Ware erhoben werden. Die bemängelte Ware und die dazugehörenden Lieferscheine sind zur Verfügung zu halten. Besteht die Mängelrüge zu Recht, so können wir nach unserer Wahl Ersatz liefern oder Gutschriftserteilung vornehmen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.
Die Ware bleibt bis zur Begleichung eines aus der laufenden Rechnung sich etwa zu Lasten des Käufers ergebenden Saldos unser Eigentum. Sie ist auf Verlangen an uns zurückzugeben, wozu der Käufer im Voraus sein Einverständnis erklärt.
8.
Der Käufer darf die gelieferte Ware nur im ordnungsmäßigen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Die hierdurch entstehenden Kaufgeldforderungen gelten als an uns bereits bei ihrer Entstehung zu unserer Sicherung abgetreten. Der Käufer ist jedoch ermächtigt, die abgetretenen Forderungen so lange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Soweit unsere Forderungen an den Käufer nach dem Vertrag fällig sind, hat dieser die von ihm eingezogenen Beträge mit Rücksicht auf die Zession sofort an uns abzuführen. Auch, sofern der Käufer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, stehen die eingezogenen Beträge uns zu und sind gesondert aufzubewahren. Auf Verlangen ist der Käufer verpflichtet, die Namen der Drittschuldner und die Höhe seiner Forderungen mitzuteilen. Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder auf die abgetretenen Forderungen sind sofort mitzuteilen. Ein Recht die Ware zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen, steht dem Käufer nicht zu.
9.
Die Zahlung hat gemäß den getroffenen Vereinbarungen zu erfolgen. Sind keine besonderen Vereinbarungen getroffen, so sind die aufgeführten Beträge einschl. Umsatzsteuer sofort ohne jeden Abzug zahlbar.
10.
In allen Fällen ist vollwertige, verlustfreie Zahlung zu leisten. Scheckzahlungen gelten erst nach Gutschriftserteilung der bezogenen Bank als geleistet. Ist die Zahlung nicht innerhalb von 8 Tagen erfolgt, so berechnen wir Verzugszinsen und Spesen in banküblicher Höhe. Wechsel oder Akzepte werden nicht angenommen.
11.
Bei Nichteinlösen von Banklastschriften, von Schecks, bei Zahlungsverzug oder nachträglichem Bekanntwerden einer Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers werden alle Verbindlichkeiten des Käufers sofort fällig. Rabatte, Umsatzvergütungen, Treueprämien oder sonstige Preisnachlässe gelten in diesen Fällen rückwirkend als nicht vereinbart.
12.
Erfüllungsort und Gerichtsstand hinsichtlich Lieferung und Zahlung ist für beide Teile Hamm/Westf.
13.
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für jeden Auftrag. Abweichungen und Änderungen können nur schriftlich vereinbart werden.